Beraten.
Verständlich erklären, Optionen aufzeigen und gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln.
PRAEVENTIO unterstützt BGN-Betriebe als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – mit praxisnaher Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Beurteilung der Arbeitsbedingungen und klarer Umsetzung im Betrieb.
Verständlich erklären, Optionen aufzeigen und gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln.
Gefährdungen, Belastungen, Ressourcen und Organisation strukturiert erfassen und nachvollziehbar priorisieren.
Maßnahmen so in den Betrieb integrieren, dass Sicherheit im Alltag tatsächlich gelebt wird.
Keine Papierlösungen für den Ordner, sondern Arbeitsschutz, der zur Organisation, den Beschäftigten und den tatsächlichen Abläufen passt.
Sicherheitstechnische Betreuung mit klarer Struktur, regelmäßiger Abstimmung und dokumentierter Beratung.
Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen – verständlich dokumentiert und mit konkreten Maßnahmen.
Verantwortlichkeiten, Prozesse und Pflichten sauber ordnen – damit Arbeitsschutz nicht vom Zufall abhängt.
Praxisbezogene Formate für Beschäftigte, Führungskräfte und Funktionsträger – verständlich und zielgruppengerecht.
Klare, einheitliche Dokumente statt unübersichtlicher Einzelablagen – passend zu Tätigkeiten und Gefährdungen.
Digitale Prozesse für Maßnahmen, Unterweisungen, Dokumentation und Auswertungen – skalierbar und transparent.
Mehr zu digitalen Lösungen →PRAEVENTIO richtet sich zunächst an Unternehmen aus dem Zuständigkeitsbereich der BGN – insbesondere an Betriebe mit Produktion, Verarbeitung, technischen Anlagen, Schichtsystemen und anspruchsvollen Arbeitsabläufen.
Unabhängige Arbeitsschutzberatung. Keine organisatorische oder wirtschaftliche Verbindung zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Sobald Beschäftigte im Unternehmen tätig sind, muss die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisiert werden. Die Betriebsgröße entscheidet dabei vor allem wie die Betreuung erfolgt – nicht, ob Arbeitsschutz stattfindet.
Bei BGN-Betrieben umfasst die Regelbetreuung die Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und eine daraus abgeleitete anlassbezogene Betreuung. Alternativ kann – bei erfüllten Voraussetzungen – das Kompetenzzentrenmodell der BGN genutzt werden.
Hier besteht die Betreuung aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen den Arbeitgeber entsprechend Betriebsart, Gefährdungen und tatsächlichem Bedarf.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die alternative Betreuung im Unternehmermodell gewählt werden. Dafür ist eine entsprechende Qualifizierung erforderlich; bei konkreten Anlässen wird weiterhin fachkundige Unterstützung einbezogen.
Sie müssen deshalb nicht automatisch eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit einstellen. Die Betreuung kann auch extern und bedarfsgerecht organisiert werden. Entscheidend ist, dass sie zum Betrieb passt, nachvollziehbar geregelt ist und tatsächlich wirkt.
Ermitteln Sie zunächst die maßgebende Beschäftigtenzahl nach DGUV Vorschrift 2. Bei mehr als 20 Beschäftigten kann zusätzlich die Grundbetreuung überschlägig berechnet werden.
Die Beschäftigtenzahl wird aus den regelmäßigen Wochenarbeitszeiten gewichtet.
Hinweis: Der Rechner dient der ersten Orientierung für BGN-Betriebe. Saisonkräfte sind im Jahresdurchschnitt anteilig zu berücksichtigen. Die Betreuungsgruppe richtet sich nach dem tatsächlichen Betriebszweck bzw. WZ-Code. Die betriebsspezifische Betreuung wird nicht pauschal berechnet und kommt bei der Regelbetreuung nach Anlage 2 zusätzlich zur Grundbetreuung hinzu.
Grundlagen: BGN · DGUV Vorschrift 2 ab 2026 · BGN · Beschäftigtenzahl · § 5 Arbeitssicherheitsgesetz
ASTool verbindet Arbeitssysteme, Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen, Unterweisungen und Nachweise in einem Projekt. Entdecken Sie in neun Schritten, wie aus erfassten Arbeitsbedingungen konkrete Aufgaben und nachvollziehbare Ergebnisse werden.
Ziele, Branche, Organisation und aktuelle Situation werden gemeinsam eingeordnet.
Bestehende Strukturen und Dokumente sowie Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen werden ermittelt, bewertet und in offene Handlungsfelder übersetzt.
Ein verständlicher Maßnahmenplan schafft Klarheit über Dringlichkeit, Zuständigkeit und Termin.
Regelmäßige Beratung, Kontrolle und Weiterentwicklung halten den Arbeitsschutz wirksam.
Eine kurze E-Mail reicht. Schreiben Sie uns, womit sich Ihr Betrieb beschäftigt, wie groß er ungefähr ist und wobei Sie Unterstützung benötigen. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Betreuung sinnvoll ist.
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